Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendbarkeit, Begriffsbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen LichtKraft (Christina Müller) und Kunden als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB.
Der Vertrag kommt zustande mit
LichtKraft
Praxis für Tierkommunikation, Tierenergetik und Trauma-Therapie
Christina Müller
Am Erlanger 9
91207 Lauf a.d. Pegnitz
Mobil: 0176 / 244 709 15
E-Mail: christina@heilpraxis-lichtkraft.de
im Folgenden „LichtKraft“ genannt
und
einem Tierhalter/-besitzer oder Verfügungsberechtigten,
im Folgenden „Kunde“ genannt.
Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch LichtKraft.
§ 2 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot von LichtKraft annimmt und sich an LichtKraft zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet. LichtKraft ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B., wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht zu erwarten ist, LichtKraft aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder die Behandlung mit Gewissenskonflikten verbunden ist). Hierbei bleibt der Honoraranspruch von LichtKraft für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
LichtKraft berät den Kunden fachlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten, die bei LichtKraft zur Anwendung kommen. Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben von LichtKraft, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Patient zu Patient verschieden sein.
LichtKraft erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten zur notwendigen Beratung und Therapie beim Tier. Untersuchung und Behandlung erfolgen gemäß §§ 611 und 612 BGB sowie auf Grundlage dieser AGB.
Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
LichtKraft kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten, weißt jedoch daraufhin, dass eine konsequente Umsetzung der von LichtKraft empfohlenen Therapieansätze auch außerhalb der Therapiesitzungen (z.B. regelmäßige Gabe von Bachblüten, homöopathischen Mitteln, Futterumstellung etc.) zu einem optimalen Erfolg beitragen können.
LichtKraft ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder/und lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden. LichtKraft haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Kunden durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
§ 4 Terminvereinbarungen/Terminabsagen/Seminare-Vorträge
Gesprächs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per E-Mail, über SMS/WhatsApp oder telefonisch von LichtKraft bestätigt wurden.
Mit der Bestätigung kommt es somit zu einem Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Termin-Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin per Telefon, SMS/WhatsApp oder E-Mail erfolgen und von LichtKraft bestätigt werden.
Wird der Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt, fallen folgende Gebühren an:
Tierkommunikation – Telefontermin oder Zoom-Termin
50% des in der Preisliste angegebenen Preises.
Tierenergetik / Trauma-Therapie
50% des in der Preisliste angegebenen Preises.
Tritt der Kunde bei Ankunft von Christina Müller (LichtKraft) von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% und die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
LichtKraft behält sich das Recht vor, Termine auch kurzfristig wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen seitens LichtKraft kommen. Ab einer Verspätung, die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde umgehend telefonisch oder per SMS/WhatsApp informiert.
LichtKraft behält sich das Recht vor, Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig auf Grund von Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben. Ein Ersatztermin wird schnellstmöglich bekannt gegeben. In Ausnahmefällen wird die Gebühr zurückerstattet.
Bei Seminar-/Vortragsabsagen durch einen Teilnehmer, die bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung eingehen, werden die bisher gezahlten Beträge voll zurückerstattet bzw. fallen keine Kosten an. Für spätere Absagen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag gibt es keine Kostenerstattung bzw. wird die Teilnahmegebühr voll in Rechnung gestellt.
§ 5 Honorar
LichtKraft hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen LichtKraft und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis von LichtKraft. Für die Hausbesuche werden Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die gesamte, durch LichtKraft gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt).
Informationen per Telefon oder E-Mail einer laufenden Behandlung
Kurze Informationen, Anpassung von Anwendungszeiträumen oder die Nachfrage von Behandlungsverläufen sind in der Regel kostenfrei.
Darüber hinaus werden zu bereits bekannten Patientenfällen telefonische oder schriftliche Beratungen und Therapieanpassungen bzw. -erweiterungen in Form von E-Mails oder Nachrichten (SMS, WhatsApp) auf Basis der aktuellen Preisliste berechnet.
Wird eine Leistung außerhalb der Sprechzeiten in Anspruch genommen, wird ein Aufschlag von 75% berechnet.
§ 6 Zahlungsbedingungen
LichtKraft erstellt pro Behandlungstag / pro Behandlungseinheit eine Rechnung.
Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt, ohne Abzug von Skonto, fällig.
Wird die Zahlungsfrist um 7 Tage überschritten, kommt der Kunde sofort in Zahlungsverzug. LichtKraft wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Sofern eine Rechnung nicht zeitgerecht überwiesen wurde, werden bereits für die 1. Mahnung Mahngebühren von 3,00 EUR auf der nachfolgenden Rechnung berechnet.
Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
Vermittelt LichtKraft Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z. B. Laborleistungen), dann ist LichtKraft berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In der Rechnung sind diese Beträge gesondert ausgewiesen. LichtKraft ist berechtigt, beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist LichtKraft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen LichtKraft und Dritten (z. B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Auskunftspflicht/Datenschutz
LichtKraft beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht.
LichtKraft behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.
Die Schweigepflicht ist nicht anzuwenden, wenn LichtKraft aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
LichtKraft führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen nicht zu; er kann auch keine Herausgabe dieser verlangen.
Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt LichtKraft diese kosten- und honorarpflichtig aus ihren Aufzeichnungen. Soweit Originale dazugehören, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in bei LichtKraft befinden.
§ 8 Haftung des Behandlers
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Von LichtKraft werden überwiegend Behandlungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht anerkannt sind. Daher wird kein Heilversprechen gegeben.
§ 9 Haftungsausschluss Futterpläne
Die individuell beauftragten Futterpläne basieren auf aktuellen Informationen ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei ist zu beachten, dass mit den erstellten Futterplänen bei einigen Nährstoffen die derzeit gültigen wissenschaftlichen Bedarfswerte für Hunde und Katzen gemäß National Research Council (NRC) zu Grunde gelegt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die genannten Bedarfswerte eine Bioverfügbarkeit der Nährstoffe von nur 10-50 % berücksichtigen, also davon ausgegangen wird, dass 50-90 % des aufgenommenen Nährstoffs nicht vom Körper aufgenommen werden. Die Bioverfügbarkeit wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen u. a. durch sog. diätische Antagonisten wie z. B. das in Getreide und Soja vorkommende Phytat gehemmt. Diese Futtermittel werden in kommerziellen Fertigfuttern in hoher Menge eingesetzt, was durch die NRC-Bedarfswerte berücksichtigt wird. Aufgrund der Tatsache, dass diese Nahrungsmittel bei BARF nur in geringen Mengen Einsatz finden, ist von einer erhöhten Bioverfügbarkeit der Nährstoffe bei einer fleischbasierten Ernährung des Tieres auszugehen. Eine höhere Bioverfügbarkeit führt zu einer Senkung der betreffenden Bedarfswerte. Bis dato wurden keine wissenschaftlich belegten, angepassten Bedarfswerte für gebarfte Tiere vom NRC veröffentlicht. Tierhalter, die BARF betreiben, gehen daher für gewöhnlich davon aus, dass ein Futterplan, trotz der Nichterfüllung einiger NRC-Bedarfswerte keine Mangelerscheinungen hervorruft. Die Anwendung der Futterpläne erfolgt aus diesem Grund auf Risiko des Kunden. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung durch einen Tierarzt. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit und Umsetzung der Vorgaben durch den Kunden ab und kann nicht garantiert werden.
§ 10 Urheberrecht
Die im Rahmen der Beratung zur Verfügung gestellten Informationen (z. B. Futterpläne, Therapiepläne oder Informationsblätter) sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten. Es werden keine Urheber-, Nutzungs- und sonstige Schutzrechte an den Inhalten auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist nur berechtigt, den Inhalt zu eigenen Zwecken zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, den Inhalt im Internet oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung der Inhalte in sozialen Netzwerken. Eine öffentliche Wiedergabe oder sonstige Weiterveröffentlichung und eine gewerbliche Vervielfältigung der Inhalte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte im abgerufenen Inhalt nicht entfernen. Urheberrechtsverletzungen werden in jedem Fall rechtlich verfolgt.
§ 11 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) LichtKraft über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bitte auch Name, Anschrift und, soweit verfügbar, Telefonnummer, Telefaxnummer und E- Mail-Adresse angeben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird.
§ 12 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Hersbruck, Schloßplatz 1-3, 91217 Hersbruck
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Stand: 23.08.2024